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Grüne Infrastruktur

Зелени покриви Хамбург
Quelle: https://climate-adapt.eea.europa.eu

Die Europäische Kommission definiert Grüne Infrastruktur als „Ein strategisch geplantes Netzwerk aus natürlichen und naturnahen Gebieten mit anderen Umweltmerkmalen, das so gestaltet und verwaltet wird, dass es eine breite Palette von Ökosystemleistungen wie Wasserreinigung, Luftqualität, Erholungsraum sowie Klimaschutz und Klimaanpassung bietet. Landschaftsbau. Dieses Netz aus grünen (Land) und blauen (Wasser) Räumen kann die Umweltbedingungen und damit die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger verbessern. Sie unterstützt auch die grüne Wirtschaft, schafft Arbeitsplätze und verbessert die biologische Vielfalt“ (Europäische Kommission, 2016).

Im Europäischen Grünen Pakt heißt es: „Der Bau, die Nutzung und die Renovierung von Gebäuden erfordern erhebliche Mengen an Energie und mineralischen Ressourcen (z. B. Sand, Kies, Zement). Auf Gebäude entfallen außerdem 40 % des gesamten Energieverbrauchs während ihrer Nutzungsphase. Heute schwankt die jährliche Renovierungsrate des Gebäudebestands in den Mitgliedstaaten zwischen 0,4 und 1,2 %. Diese Rate muss sich mindestens verdoppeln, um die EU-Energieeffizienzziele für Gebäude und die Klimaziele zu erreichen“. Die Renovierungswelle, die nicht zufällig als Priorität für den Green Deal identifiziert wurde, zielt darauf ab, mehrere Herausforderungen anzugehen – Energieverbrauch, Energiearmut, Entwicklung lokaler KMU, Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, Erreichung von Umwelt- und Klimazielen

Die Begrünung von Gebäuden, einschließlich der Dach- und Vertikalbegrünung, ist in fortgeschrittenen Ländern seit Jahrzehnten gängige Baupraxis. Seine Popularität hat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Konzept der grünen Infrastruktur und den so genannten naturbasierten Lösungen in der Architektur weltweit noch zugenommen.

Man geht davon aus, dass die Bewegung für grünes Bauen in den 1970er Jahren begann. Die wichtigsten Ziele wurden wie folgt formuliert:

  • Gesundheit = Risikominderung;
  • Ökologie = Verringerung der Belastung der Natur.

Die Definition eines umweltfreundlichen Gebäudes entspricht heute ebenfalls diesen beiden Hauptaspekten: Es ist ein Gebäude, das ein komfortables und gesundes Lebensumfeld schafft; es hat niedrige Betriebskosten und belastet daher die Natur nicht.

Es gibt verschiedene Technologien für die Begrünung von Gebäuden, von denen die gängigste ist:

Dachbegrünung:

  • Intensiv gekennzeichnet durch traditionelle Bodenbegrünung mit Baum-Strauch- und Gras-Blumen-Vegetation – Dachgarten.
  • Extensiv – mit einer Dicke von 2 bis 15 cm. und seine Konstruktion ist so leicht und vereinfacht wie möglich.
  • Übergangstypen – semi-extensiv, in der Regel intensiv.

Vertikale Fassadenbegrünung – Technologie zur Abdeckung oder „Umhüllung“ verschiedener Gebäudevolumen mit geeigneter (hängender) Vegetation.

Die Gründe dafür, dass es als Teil des Konzepts der grünen Infrastruktur und des begrünten Bauens gesehen wird, sind die vielen Vorteile und vor allem Vorteile von Gründächern

RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE LANDSCHAFTSGESTALTUNG – BEISPIELE

Zahlreiche Beispiele aus westeuropäischen Ländern, den USA, Kanada, Japan, Singapur usw. zeigen, dass eine Voraussetzung für die Einführung von Gebäudebegrünungstechnologien deren Regulierung durch Gesetze und Vorschriften ist. Im Folgenden werden einige Beispiele für die Regulierung und Normalisierung in den Entwicklungsplänen der Flächennutzungspläne aufgeführt:

Deutschland:

  • Obligatorische Gestaltung von extensiven Gründächern auf Flachdachgebäuden
  • Obligatorische Begrünung aller Flachdächer über 100 Quadratmeter.
Quelle: https://www.geoplastglobal.com

Frankreich:

  • Alle neuen Gebäude in Gewerbegebieten sollten begrünte Dächer, Sonnenkollektoren oder eine Kombination aus beidem haben.
  • Bei Parzellen in Paris, die sich in Gebieten mit hoher Bebauungsdichte befinden, müssen die geforderten 20 % Vegetationsflächen auf natürlichem Gelände durch 15 % andere Bepflanzung, einschließlich Dach- und Fassadenbegrünung, ergänzt werden.

Brüssel, Belgien

  • Erforderliche Begrünung auf allen Flachdächern über 100 m².

Basel, Schweiz

  • Obligatorische Anforderung für alle Flachdächer von
    neue und renovierte Gebäude müssen begrünt werden, wobei es keine Mindestgröße der Fläche gibt.
  • Basel hat die größte Pro-Kopf-Fläche an begrünten Dächern weltweit.
  • Quelle: https://www.greenroofs.com
    Quelle: https://www.london.gov.uk

    London

    • 70% der Dächer müssen begrünt und 20% öffentlich zugänglich sein

    Portland, Vereinigte Staaten

    • Alle neuen Gebäude müssen mit einem begrünten Dach ausgestattet werden, wobei mindestens 70 % der Fläche begrünt werden müssen.

    Toronto, Kanada

    • Obligatorischer Bau von Gründächern für öffentliche (Verwaltungs-, Geschäfts-), Industrie- und Wohngebäude mit einer Grundfläche von mehr als 2000 m². Der Anteil der Landschaftsgestaltung schwankt je nach Gebiet zwischen 20 und 60 %.

    ARTEN DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG

    Das obligatorische Element wird in vielen Städten mit verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung durch Kommunen oder andere Behörden kombiniert. Laut dem Zentralverband Gartenbau (ZVG), der Gesellschaft der Parkverwalter deutscher Städte (GALK) und der Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Landschaftsbau (FLL) wird Folgendes vorgeschlagen:

    Direkte Finanzierung

    • 43 % Finanzhilfe für Dachbegrünung
    • 37 % Finanzhilfe für Landschaftsgestaltung (einschließlich Dach)
    • 17% finanzielle Unterstützung für die Dachbegrünung im Rahmen des „Wasserwirtschaftsprogramms“.

    In Deutschland gewähren 29 von 193 Großstädten direkte finanzielle Unterstützung für den Bau von Dachgärten mit 25 bis 100 % der Kosten. In 41 Städten gilt die Dachbegrünung als eine Maßnahme zum Ausgleich der negativen Umweltauswirkungen von Gebäuden, die nach dem deutschen Bundesumweltschutzgesetz vorgeschrieben ist. In 27 Städten wird eine Baugenehmigung nur erteilt, wenn das Projekt eine Dachbegrünung vorsieht. Gute Beispiele für die Umsetzung der Landschaftsgestaltung in Sofia.

    Indirekte Finanzierung

    • Ermäßigung der Gebühren für die Ableitung von Regenwasser (Oberflächenwasser)

    Begrünte Dächer mit hohem Wasserrückhaltevermögen, die auf großen Gebäuden (öffentlichen Gebäuden, Wohngebäuden usw.) errichtet werden, können bis zu 50 % der Regenwasserabgabe entlastet werden und sind zu 100 % befreit, wenn kein Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird.

    In Deutschland gibt es, wie in den meisten Industrieländern, weitere Anreize, wie z.B.: Umweltkompensationen und Einbeziehung in Regulierungsmechanismen, Kredite, Starthilfen, Anreize für die freiwillige Schaffung und Erhaltung von Gebäudebegrünungen.

    VORSCHRIFTEN FÜR DEN LANDSCHAFTSBAU IN SOFIA UND BULGARIEN

    Obwohl in Bulgarien noch keine Kriterien für grüne Architektur entwickelt wurden, wird das Konzept allmählich vor allem als Teil der ökologischen und insbesondere der Landschaftsarchitektur durchgesetzt. Normativ begann der Prozess der grünen Architektur mit einer Änderung des Raumordnungsgesetzes im Jahr 2007, wo in Art. 10 des Gesetzes sieht die Ausarbeitung von kommunalen Verordnungen zum Schutz, zur Entwicklung und zum Bau von Grünanlagen vor.
    Verbindliche Normen für Grünflächen sind in der Verordnung Nr. 7 von 2003 über Regeln und Vorschriften für die Entwicklung einzelner Gebietstypen und Raumzonen festgelegt. Die ersten Schritte zur Einführung des obligatorischen Charakters dieser Praxis für die Landschaftsgestaltung in Sofia und in Bulgarien wurden durch die Verordnung über den Bau, die Pflege und den Schutz des Grünsystems der Gemeinde Sofia sowie die Landschaftsgestaltung in Sofia vom 11.10.2007 unternommen. 25 (3) In Baugebieten mit einer Bebauungsdichte von mehr als 60 v.H. sind Grünflächen auf Terrassen, Dachgärten und über unterirdischen Gebäuden und Bauwerken auf die Gesamtgrünfläche des Grundstücks anzurechnen, wenn nach der baulichen Gestaltung und dem Vertikalplanungsprojekt eine Bodenschicht von mehr als 0,6 m vorgesehen ist. Bei einer geringeren Bodenschicht (jedoch nicht weniger als 0,3 m) ist ihre Fläche mit dem Faktor 0,8 zu multiplizieren. Ohne die Kapazität der Dachbegrünung zu unterschätzen, sind die oben genannten Gewichtungsfaktoren jedoch überhöht, sowohl im Verhältnis zu den traditionellen Grünflächen als auch im Vergleich zu den in anderen Ländern verwendeten Faktoren. Dies steht im Vergleich zu den 2006 verabschiedeten Leitlinien für die Verwendung von Gründächern. Im Pariser Masterplan von 2006 beträgt dieser Koeffizient für Dachgärten mit einer Substratstärke von 0,8 m 0,5, für begrünte Dächer und Dachterrassen mit einer geringeren Tiefe 0,3, für begrünte Mauern, Wände und andere vertikale Flächen 0,2.